Private Krankenversicherung 

Wenn Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, erfolgt die Abrechnung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP 812ax2). Bitte erfragen Sie im Vorhinein, ob im individuellen Vertrag zwischen Ihnen und Ihrer privaten Krankenversicherung die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Die Anzahl der bewilligten Therapiestunden hängt von dem Vertrag ab, welche Sie mit Ihrer Kasse geschlossen haben. 


Beihilfe

Sie können bei Ihrer Beihilfestelle die Rahmenbedingungen zur Kostenübernahme für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erfragen. Die Beihilfe übernimmt in der Regel die Kosten für eine ambulante Behandlung. Die Frequenz und Stundenzahl können variieren. Als Honorargrundlage gelten in der Regel die Kostensätze der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP 812ax2) die von den Beihilfestellen anerkannt sind. 


Selbstzahler*in 

Das Honorar orientiert sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP 812ax2). Die Sitzungen werden privat in Rechnung gestellt. Ein Antragsverfahren bei Ihrer Krankenkasse entfällt. 


Gesetzliche Krankenversicherung:

Kostenerstattungsverfahren

Üblicherweise sind allein Psychotherapeut*innen, die einen Kassensitz haben (sog. niedergelassene Therapeut*innen) in der Lage, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Leider finden viele Therapiesuchende jedoch keinen Therapieplatz, da die Wartelisten lang sind. 

Das sog. Kostenerstattungsverfahren bietet die Möglichkeit, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Privatpraxen die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet zu bekommen. 

1. Schritt: Nachweis über die erfolglose Suche eines ambulanten Therapieplatzes:

  • Formlose Auflistung von mind. 20 Absagen von niedergelassenen Psychotherapeut*innenpraxen 

 

2. Schritt: Konsiliarbericht und Dringlichkeitsbescheinigung 

  • ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung z.B. über die Kinderärzt*in, Hausärzt*in, Psychiater*in 

 

3. Schritt: Nachweis über den Besuch einer Psychotherapeutischen Sprechstunde:

  • „PTV 11“ ausgefüllt durch eine niedergelassene Psychotherapeut*in oder einer Psychiater*in mit Vermittlungscode und Dringlichkeit

 

4. Schritt: Nach dem Erstgespräch in meiner Praxis:

  • Wenn alle Unterlagen vorliegen, sende ich diese zusammen mit einer schriftlichen Stellungnahme an die Krankenkasse und (in anonymisierter Form) an den Medizinischen Dienst, der über die Notwendigkeit eines schnellen Therapiebeginns entscheidet. 

 
 
Falls das Kostenerstattungsverfahren von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abgelehnt wird, müssen Sie alle bisher entstandenen Kosten selbst übernehmen. Die Kosten werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Das Honorar orientiert sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (EBM). 



mkk-Versicherte/BAHN-BKK Versicherte

Im Rahmen der integrierten Versorgung kann ein Erstgespräch direkt mit mir oder über die mkk/BAHN BKK vereinbart werden.